Jurafuchs

§ 109b

SchulG
Unterstützungsfonds
Teil 7 Schlussbestimmungen
Stand 2004-03-30
Auf der Grundlage einer Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden werden Gemeinden und Gemeindeverbände durch das Land bei der Wahrnehmung von inklusiv-sozialintegrativen Aufgaben zusätzlich finanziell unterstützt. Dazu werden jährlich ab dem 1. Januar 2015 Mittel im Umfang von 10 Mio. EUR bereitgestellt. Die Vereinbarung bedarf der Zustimmung des Landtags.

Meine Notizen

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