Unter der Bezeichnung „Bundesstelle für Soziale Entschädigung“ führt das Bundesamt für Soziale Sicherung die Aufgaben nach § 124 aus. Dabei unterliegt es der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
§ 123
SGB 14Bundesstelle für Soziale Entschädigung
Bundesstelle für Soziale Entschädigung
Stand 2026-06-30