Zur Beurteilung der Auswirkungen dieses Buches und zu dessen Fortentwicklung wird jeweils die Gesamtsumme der Ausgaben und die Gesamtsumme der Einnahmen der Sozialen Entschädigung erhoben, aufgegliedert nach den in § 127 Absatz 1 Nummer 4 genannten Arten des schädigenden Ereignisses.
§ 128
SGB 14Erhebungsmerkmale zu den Ausgaben und Einnahmen der Sozialen Entschädigung
Statistik und Bericht
Stand 2026-06-30