Hilfsmerkmale sind:1.Name und Anschrift des Auskunftspflichtigen sowie2.Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 128 Erhebungsmerkmale zu den Ausgaben und Einnahmen der Sozialen Entschädigung§ 130 Stichtag für die Erhebungen →