Ausländerinnen und Ausländer haben dieselben Ansprüche wie Deutsche.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 6 Anspruch auf Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende§ 8 Konkurrenz von Ansprüchen →