Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen sind die Gemeinden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 12 Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten§ 14 Kostenausgleich bei Gemeindeverbindungsstraßen →