Die Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss oder eine Plangenehmigung für den Bau oder die Änderung von Landesstraßen hat keine aufschiebende Wirkung.
§ 40g
StrWGRechtsbehelfe
Sechster Teil Planung, Planfeststellung, Plangenehmigung und Enteignung
Stand 2003-11-25