Ein durch Volksentscheid beschlossenes Gesetz hat der Senat innerhalb eines Monats nach Feststellung des Abstimmungsergebnisses auszufertigen und im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt zu verkünden.
§ 23a
VAbstGAusfertigung und Verkündung
Volksentscheid
Stand 1996-06-20