(1)Das Verfassungsgericht ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Landes.(2)Das Verfassungsgericht hat seinen Sitz in Potsdam.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern§ 2 Zusammensetzung →