Antragsteller und Antragsgegner können nur die in § 12 Nr. 1 genannten Beteiligten sein.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 34 Wiederaufnahme§ 36 Antragstellung, Zulässigkeit →