Das Verfassungsgericht gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg zu veröffentlichen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 9 Entschädigung§ 11 Geschäftseinrichtungen des Verfassungsgerichts →