Jurafuchs

§ 20

BauVorlV
Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschrift
Teil IV Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschrift
Stand 2025-06-19
(1)
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bauverfahrensverordnung vom 15. November 2017 (GVBl. 2017 S. 636; GVBl. 2018 S. 147), die zuletzt durch Verordnung vom 20. September 2020 (GVBl. S. 742) geändert worden ist, außer Kraft.
(2)
Für Bauvorlagen für Verfahren, die vor dem 30. Juli 2025 eingeleitet worden sind, sind die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften anzuwenden.

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