Jurafuchs

§ 9

BauVorlV
Baubeschreibung, Betriebsbeschreibung
Inhalt der Bauvorlagen
Stand 2025-06-19
In der Bau- und Betriebsbeschreibung sind das Bauvorhaben und seine Nutzung zu erläutern, soweit dies zur Beurteilung erforderlich ist und die notwendigen Angaben nicht in den Lageplänen und den Bauzeichnungen aufgenommen werden können. Anzugeben sind die Anzahl und die Brutto-Grundfläche der Nutzungseinheiten, die Gebäudeklasse sowie der höchste gemessene Grundwasserstand (HGW) oder der zu erwartende höchste Grundwasserstand (zeHGW) über NHN. Bei Verkaufsstätten ist die Größe der Verkaufsfläche in Quadratmetern anzugeben. Der Baubeschreibung sind rechnerische Nachweise über die erforderlichen und geplanten Kinderspielplatzflächen, die erforderlichen und geplanten Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder, die Anzahl der barrierefreien Wohnungen, der rechnerische Nachweis der zu begrünenden Dachfläche sowie Angaben zu Art, Aufbau und Pflege des Gründaches beizufügen. Es sind die Maßnahmen des barrierefreien Bauens zu beschreiben, soweit dies zur Beurteilung erforderlich ist. Für die Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen nach § 50 Absatz 2 der Bauordnung für Berlin ist insbesondere zu beschreiben:
1.
die barrierefreie Auffindbarkeit, Erreichbarkeit und Zugangsmöglichkeiten,
2.
die barrierefreie horizontale Erschließung mit Türen und Wegeführung,
3.
die barrierefreie vertikale Erschließung durch Treppen, Rampen und Aufzüge,
4.
die Abmessungen der Bewegungsflächen,
5.
das Raumprogramm mit barrierefrei zu erschließenden, öffentlich zugänglichen Bereichen wie den Sanitäranlagen,
6.
Orientierungshilfen, Leitsysteme und Beschilderungen,
7.
Angaben zu Materialien, Oberflächen, Kontrasten und Farbgestaltung,
8.
Angaben zum Beleuchtungskonzept und akustischen Maßnahmen,
9.
Angaben zu Bedien- und Ausstattungselementen.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →