Die Notare unterstehen, soweit nichts anderes bestimmt ist, ausschließlich den Vorschriften dieses Gesetzes. Sie führen ein Amtssiegel und tragen die Amtsbezeichnung Notarin oder Notar. Ihr Beruf ist kein Gewerbe.
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Diese Norm interaktiv erleben
3 interaktive Fälle zu § 2 BNotO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.