Die näheren Bestimmungen über die Organe der Bundesnotarkammer und ihre Befugnisse trifft die Satzung. Die Satzung und deren Änderungen sind im amtlichen Verkündungsblatt der Bundesnotarkammer bekanntzumachen.
§ 89
BNotORegelung durch Satzung
Bundesnotarkammer
Stand 2026-06-30