(1)Polizeiverordnungen müssen(2)Polizeiverordnungen sollen den Tag bestimmen, an dem sie in Kraft treten. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 113 Inhaltliche Grenzen§ 115 Bußgeldvorschrift →