Jurafuchs

§ 135

BremPolG
Vollzugspolizeiliche Aufgaben der Senatorin oder des Senators für Inneres und Sport
Polizeivollzugsdienst
Stand 2026-03-13
(1)
Die Senatorin oder der Senator für Inneres und Sport nimmt die Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes wahr, soweit es um die Verhütung und Verfolgung folgender Straftaten geht:
(2)
Die Senatorin oder der Senator für Inneres und Sport kann ihre oder seine Zuständigkeit nach Absatz 1 im Einzelfall auf eine andere Behörde des Polizeivollzugsdienstes übertragen.

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