Soweit in anderen Gesetzen und Verordnungen auf Vorschriften oder Bezeichnungen verwiesen wird, die durch dieses Gesetz aufgehoben werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften oder die Bezeichnungen dieses Gesetzes.
§ 104
DRiGVerweisung auf aufgehobene Vorschriften
Änderung von Bundesrecht
Stand 2026-05-06