Die Vorschriften dieses Gesetzes über die Amtsbezeichnungen gelten nicht für die Richter des Bundesverfassungsgerichts.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 120 Technische Mitglieder des Bundespatentgerichts§ 121 Richter im Bundesdienst als Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes →