Bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen sind diejenigen, die einen eigenständigen Beitrag geleistet haben, als Mitautorinnen oder Mitautoren zu nennen; soweit möglich, ist ihr Beitrag zu kennzeichnen.
§ 76
HmbHGVeröffentlichung von Forschungsergebnissen
VIERTER TEIL Forschung
Stand 2001-07-18