Jurafuchs

§ 30

HVersFG
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
FÜNFTER TEIL Schlussvorschriften
Stand 2023-03-22
(1)
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es ersetzt nach Art. 125a Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes das Versammlungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 1978 (BGBl. I S. 1789), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2020 (BGBl. I S. 2600).
(2)
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.

Meine Notizen

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