Für die Ausbildung in der Verwaltung (§ 29 Abs. 2 Nr. 3 des Juristenausbildungsgesetzes) bestimmt das Ministerium des Innern im Benehmen mit dem Ministerium der Justiz die Behörden, die Ausbildungsstellen sind.
§ 19
JAOAusbildende Behörde
Die Ausbildung in den Ausbildungsstellen
Stand 2004-10-25