Eine wahlberechtigte Person erhält auf Antrag bei der zuständigen Wahlbehörde einen Wahlschein. Der Antrag ist von der wahlberechtigten Person selbst oder durch eine bevollmächtigte Person zu stellen.
§ 25
BbgKWahlGAusstellung eines Wahlscheines
Wahlberechtigtenverzeichnisse und Wahlscheine
Stand 2023-07-04