Der Wahlausschuss ermittelt in öffentlicher Sitzung das Wahlergebnis im Wahlkreis. Festzustellen sind
1.
die Zahl der wahlberechtigten Personen,
2.
die Zahl der
wählenden Personen
,
3.
die Zahl der gültigen Stimmen,
4.
die Zahl der ungültigen Stimmzettel,
5.
die
Zahlen der für die einzelnen Bewerbenden
abgegebenen gültigen Stimmen sowie
6.
die
Zahlen der auf den einzelnen Wahlvorschlägen
abgegebenen gültigen Stimmen.