§ 12 gilt für Telemedien im Sinne des § 19 MStV entsprechend.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 31 Zuweisung von Übertragungskapazitäten§ 33 Zugang zu Telemedien →