Jurafuchs

§ 56

LMG
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Abschnitt 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Stand 2018-12-19
(1)
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2)
Gleichzeitig tritt das Landesmediengesetz vom 4. Februar 2005 (GVBl. S. 23), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Mai 2018 (GVBl. S. 75), BS 225-1, außer Kraft.
(3)
Für die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eingeleiteten verwaltungsrechtlichen Verfahren in Angelegenheiten der Telemedien verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit.

Meine Notizen

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