Die Medienanstalt RLP kann sich im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben bei Telemedien der durch die obersten Landesjugendbehörden eingerichteten gemeinsamen Stelle Jugendschutz aller Länder (jugendschutz.net) bedienen; die erforderlichen Mittel sind jugendschutz.net zur Verfügung zu stellen.
§ 8
LMGjugendschutz.net
Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
Stand 2018-12-19