Die Organe der Medienanstalt RLP sind die Versammlung und die Direktorin oder der Direktor. Weitere Organe der Medienanstalt RLP sind die durch den Medienstaatsvertrag und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag bestimmten Organe im Rahmen ihrer dortigen Aufgabenstellung.
§ 39
LMGOrgane
Abschnitt 3 Medienanstalt Rheinland-Pfalz
Stand 2018-12-19