Die Medienanstalt RLP fördert innovative, digitale Medienvorhaben, die zur Veröffentlichung vorgesehen sind, für die Bereiche audio- und audiovisuelle Werke wie Inhalte für rundfunkähnliche Telemedien, Serien, Filme, Videos, und Games, einschließlich Debüt- und Nachwuchsproduktionen. Näheres regelt die Medienanstalt RLP durch Satzung und Richtlinien. Die Medienanstalt RLP kann ferner eine Einrichtung zur Medienförderung errichten oder sich an derartigen Einrichtungen beteiligen. Die Direktorin oder der Direktor der Medienanstalt RLP erstattet der Versammlung der Medienanstalt RLP jährlich Bericht hinsichtlich aller Förderprojekte, der auch der Landesregierung und dem Landtag zu übersenden ist.
§ 34b
LMGMedienförderung
Unterabschnitt 5 Medienkompetenz, Orte der medialen Teilhabe, Offene Kanäle, Medienförderung, Mediathek
Stand 2018-12-19