Jurafuchs

§ 1

LWG
Zahl der Abgeordneten, Wahltag
I. Allgemeines
Stand 2022-05-14
(1)
Der Hessische Landtag besteht aus einhundertundzehn Abgeordneten, die in freier, allgemeiner, geheimer, gleicher, unmittelbarer Wahl gewählt werden.
(2)
Der Wahltag ist ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag. Er wird von der Landesregierung durch Verordnung bestimmt.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →