Die Kreiswahlvorschläge sind spätestens am 69. Tage vor dem Wahltage bis 18 Uhr schriftlich bei dem Kreiswahlleiter, die Landeslisten bis zu dem gleichen Zeitpunkt bei dem Landeswahlleiter einzureichen.
§ 21
LWGFrist zur Einreichung der Wahlvorschläge
III. Wahlsystem und Wahlvorbereitung
Stand 2022-05-14