Die Verbindung von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien oder Wählergruppen ist unzulässig.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 22 Aufstellung der Landeslisten und Kreiswahlvorschläge§ 24 Prüfung der Wahlvorschläge, Mängelbeseitigung →