Der Landeswahlausschuss stellt fest, wie viel gültige Landesstimmen die Parteien und Wählergruppen erhalten haben, für die Landeslisten zugelassen worden sind. Danach stellt er fest, wie viel Sitze auf diese Parteien und Wählergruppen entfallen und welche Bewerber aus den Landeslisten gewählt sind.
§ 37
LWGFeststellung des Wahlergebnisses im Lande
IV. Wahlhandlung und Feststellung des Wahlergebnisses
Stand 2022-05-14