Jurafuchs

§ 35a

NBrandSchG
Allgemeines
Datenverarbeitung
Stand 2024-11-06
Auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Gesetzes finden ergänzend zur Datenschutz-Grundverordnung der Erste und der Dritte Teil des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) mit Ausnahme der §§ 3, 5 und 6 Anwendung.

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