Feuerwehren im Sinne dieses Gesetzes sind die Berufsfeuerwehren, die Freiwilligen Feuerwehren und die Pflichtfeuerwehren (gemeindliche Feuerwehren) als kommunale Einrichtungen sowie die Werkfeuerwehren.
§ 8
NBrandSchGArten der Feuerwehren
Allgemeines
Stand 2024-11-06