Die Entscheidungen des Staatsgerichtshofs haben in den Fällen des § 8 Nrn. 8 bis 10 Gesetzeskraft. Die Entscheidungsformel ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt zu veröffentlichen.
§ 19
NStGHGVerbindlichkeit der Entscheidung
Allgemeine Verfahrensvorschriften
Stand 2022-06-29