Der Staatsgerichtshof entscheidet, ob der einem Ausschuss aufgegebene Untersuchungsauftrag mit der Verfassung vereinbar ist.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 28 Äußerungsberechtigte§ 30 Verfahren →