§ 22, Erster Abschnitt Verfahren in den Fällen des § 8 Nr. 1 (Wahlprüfungs- oder Feststellungsverfahren)
Zweiter Abschnitt Verfahren in den Fällen des § 8 Nrn. 2 und 3 (Anklage gegen ein Mitglied des Landtages oder der Landesregierung)
§ 26, Dritter Abschnitt Verfahren in den Fällen des § 8 Nr. 4 (Antrag eines Mitglieds der Landesregierung)
Vierter Abschnitt Verfahren in den Fällen des § 8 Nr. 5 (Prüfung des Untersuchungsauftrages)
§ 30, Fünfter Abschnitt Verfahren in den Fällen des § 8 Nr. 6 (Organstreitigkeiten)
Sechster Abschnitt Verfahren in den Fällen des § 8 Nr. 7 (Streitigkeiten bei der Durchführung von Volksinitiativen, Volksbegehren oder Volksentscheiden)
Siebenter Abschnitt Verfahren in den Fällen des § 8 Nr. 8 (abstrakte Normenkontrolle)
§ 35, Achter Abschnitt Verfahren in den Fällen des § 8 Nr. 9 (konkrete Normenkontrolle)
§ 36, Neunter Abschnitt Verfahren in den Fällen des § 8 Nr. 10 (kommunale Verfassungsbeschwerde)
§ 36a, Zehnter Abschnitt Verfahren in den Fällen des § 8 Nr. 11 (Beschwerde gegen die Nichtanerkennung als Partei zur Landtagswahl)