Über die Ansprüche nach den §§ 100 und 102 entscheiden die ordentlichen Gerichte. § 132 Absatz 2 findet keine Anwendung.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 102 Ersatz§ 104 Allgemeines →