Jurafuchs

§ 3

PolG
Polizeiliche Maßnahmen
Maßnahmen der Polizei
Stand 2020-10-06
Die Polizei hat innerhalb der durch das Recht gesetzten Schranken zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihr nach pflichtmäßigem Ermessen erforderlich erscheinen.

Meine Notizen

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