Sind mit der Tätigkeit der Polizei Einnahmen verbunden, so fließen diese dem Kostenträger zu.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 127 Kosten für die allgemeinen Polizeibehörden und den Polizeivollzugsdienst§ 129 Zurückbehaltungsbefugnis →