Jurafuchs

§ 19

PolG
Inhalt
Maßnahmen der Polizei
Stand 2020-10-06
Polizeiverordnungen dürfen nicht mit Gesetzen oder mit Rechtsverordnungen übergeordneter Behörden in Widerspruch stehen.

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3 interaktive Fälle zu § 19 PolG – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.