Die Anwendung unmittelbaren Zwangs obliegt den Beamten des Polizeivollzugsdienstes.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 64 Begriff und Mittel des unmittelbaren Zwangs§ 66 Voraussetzungen und Durchführung des unmittelbaren Zwangs →