Polizeiverordnungen nach § 17 werden von den Ministerien innerhalb ihres Geschäftsbereichs oder den übrigen allgemeinen Polizeibehörden für ihren Dienstbezirk oder Teile ihres Dienstbezirks erlassen. Bei der Ortspolizeibehörde ist der Bürgermeister zuständig.
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Diese Norm interaktiv erleben
2 interaktive Fälle zu § 21 PolG – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.