Die Organisation der Polizei umfasst1.die Polizeibehörden,2.den Polizeivollzugsdienst mit seinen Beamten (Polizeibeamte).Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 103 Rechtsweg§ 105 Zuständigkeitsabgrenzung →