(1)Polizeiverordnungen treten spätestens 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.(2)Diese Bestimmung gilt nicht für Polizeiverordnungen der obersten Landespolizeibehörden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 24 Prüfung durch die zur Fachaufsicht zuständige Behörde§ 26 Ordnungswidrigkeiten →