Jurafuchs

§ 109

PolG
Fachaufsicht
Die Polizeibehörden
Stand 2020-10-06
Es führen die Fachaufsicht über
1.
die Landespolizeibehörden:

die zuständigen Ministerien,

2.
die Kreispolizeibehörden:

die Regierungspräsidien und die zuständigen Ministerien,

3.
die Ortspolizeibehörden
a)
in den Stadtkreisen und in den Großen Kreisstädten:

die Regierungspräsidien und die zuständigen Ministerien,

b)
im Übrigen:

die Landratsämter, die Regierungspräsidien und die zuständigen Ministerien.

Meine Notizen

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