Die Organe des RBZ sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung. Hat das RBZ mehrere Anstaltsträger, kann zusätzlich eine Gewährträgerversammlung gebildet werden, die über die den Anstaltsträgern nach § 48 obliegenden Aufgaben entscheidet.
§ 104
SchulGOrgane
Regionale Berufsbildungszentren (RBZ)
Stand 2007-01-24