im Schuljahr 2019/20 für die Jahrgangsstufen 7 bis 12,
im Schuljahr 2020/21 für die Jahrgangsstufen 8 bis 12,
im Schuljahr 2021/22 für die Jahrgangsstufen 9 bis 12,
im Schuljahr 2022/23 für die Jahrgangsstufen 10 bis 12,
im Schuljahr 2023/24 für die Jahrgangsstufen 11 bis 12 und
im Schuljahr 2024/25 für die Jahrgangsstufe 12
in seiner am 31. Juli 2019 geltenden Fassung Anwendung, soweit an dem Gymnasium zum Schuljahr 2019/20 im Wechsel von einem allein vorhandenen achtjährigen Bildungsgang allein der neunjährige Bildungsgang eingeführt wird. Gleiches gilt für die Jahrgangsstufen im achtjährigen Bildungsgang an einem Gymnasium, an dem zum Schuljahr 2019/20 im Wechsel von einem acht- und neunjährigen Bildungsgangangebot allein der neunjährige Bildungsgang eingeführt wird.