Bei der Besetzung der Stellen der Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen wirken der Schulträger, die Lehrkräfte, die Eltern und die Schülerinnen und Schüler in der Form eines Wahlverfahrens mit.
§ 37
SchulGBeteiligte
Mitwirkung bei der Bestellung der Schulleiterinnen und Schulleiter
Stand 2007-01-24